Solar Plus-Programm

66% MIT STAATLICHER UNTERSTÜTZUNG

Wir schreiben die Bewerbung kostenlos!

  • Im Rahmen des Napenergia Plusz-Programms können Sie ein Solarpanelsystem und eine Energiespeicherausrüstung mit einem nicht rückzahlbaren staatlichen Zuschuss von 66% beantragen.
  • Die Höhe der Förderung beträgt maximal 66% der Investitionskosten, jedoch nicht mehr als 5 Mio. HUF, d. h. die Investition kann maximal 7,5 Mio. HUF betragen.
  • Der Gesamtbetrag beträgt 75,8 Milliarden HUF.
  • Es können maximal 15.160 Projekte gewonnen werden, d. h. so viele Gewinnerhaushalte kann es insgesamt geben.
  • Für die Beurteilung ist die Reihenfolge der Antragstellung wichtig.
  • Die Vorregistrierung kann ab dem 15. Januar 2024 erfolgen.
  • Es können nur Neuinvestitionen gefördert werden, die Erweiterung und/oder der Ersatz eines bestehenden Systems jedoch nicht.
  • Gefördert werden kann die Errichtung haushaltsgroßer Kleinkraftwerke (HMKE) mit Wechselrichtern mit einer Mindestleistung von 4 kW und einer Höchstleistung von 5 kW.
  • Speicherkapazität: maximal 7,5 kWh, maximal 10 kWh.
  • Die Förderung kann maximal 66% der förderfähigen Kosten, bis zu 5.000.000 HUF, abdecken.
  • Die Leistung der Solarmodule kann maximal 120% der Leistung des Wechselrichters betragen.
  • Immobilieneigentümer oder wirtschaftliche Personen mit ungarischer Staatsbürgerschaft, die über eine Steueridentifikationsnummer verfügen (Unternehmen und ausländische Staatsbürger können daher keinen Antrag stellen und nicht zu den Eigentümern der Immobilie gehören).
  • Wer hat keine Steuern oder Staatsschulden? (Sie dürfen keine überfälligen Steuern oder Staatsschulden haben, die in Form von Steuern eintreibbar sind, die älter als 60 Tage sind, es sei denn, die Steuerbehörden haben einen Zahlungsaufschub oder eine Ratenzahlung zugelassen.)
  • Diejenigen, die nicht über eine laufende Investition in Solarmodule verfügen.

Sie sind nicht berechtigt, einen Förderantrag einzureichen, wenn Sie:

  • eine überfällige Steuer- oder Staatsschuld hat, die in Form von Steuern eingezogen werden kann, die seit mehr als 60 Tagen überfällig ist, es sei denn, die Steuerbehörde hat einen Zahlungsaufschub oder eine Ratenzahlung gewährt, oder eine Schuld aus traditionellen Eigenmitteln hat die Europäische Union;
  • dessen Wohnimmobilienunternehmen (Einzelunternehmen, Einzelunternehmen, Personengesellschaft, Kommanditgesellschaft, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Gesellschaft mit beschränkter Haftung usw.) seinen Hauptsitz, Standort oder eine Zweigniederlassung hat;
  • Zu den Eigentümern der zur Anlage bestimmten Wohnimmobilie gehört, wer auch ein Gewerbe betreibt (Einzelunternehmen, Einzelunternehmen, Offene Handelsgesellschaft, Kommanditgesellschaft, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Gesellschaft mit beschränkter Haftung usw.).
  • Der erste Schritt ist die Vorregistrierung auf der Anwendungsoberfläche, die Sie oder Ihr Bevollmächtigter über unser Kundenportal durchführen können. Die Bewertung erfolgt in der Reihenfolge der Voranmeldung, dies bedeutet jedoch nicht, dass der Antrag eingereicht ist.
    Für die Voranmeldung müssen Sie mehrere Unterlagen einreichen:
    Eigentumsschein oder -blätter, Dokumente im Zusammenhang mit Nießbrauchsrechten, wenn die Immobilie damit belastet ist, Mietvertrag und Zustimmungserklärung des Vermieters, wenn es sich um eine Mietsache handelt, Vollmacht, wenn der Antrag durch einen Bevollmächtigten gestellt wurde, persönliche Dokumente, die letzte Stromrechnung vor Einreichung des Voranmeldungsantrags, weitere relevante Dokumente, die für die Beurteilung des Voranmeldungsantrags notwendig sind.
  • Nach erfolgreicher Vorregistrierung können Sie den Antrag auf Ausschreibungsförderung einreichen, hierfür benötigen Sie jedoch einen Nachweis über die Einreichung des Anschlussantrags beim Stromanbieter und den Geschäftsvertrag.


Sie sollten schnellstmöglich handeln, denn die Bewertung erfolgt in der Reihenfolge der Antragseinreichung, die eine akzeptierte Voranmeldung voraussetzt und hierfür eine Reihe von Unterlagen sowie Nachweise über die Einreichung einholen muss der Anschlussgenehmigung des Stromversorgers.

Es gibt mehrere Möglichkeiten, wann und wie viel Sie bezahlen müssen. Allen Optionen gemeinsam ist der Zahlungsplan.

Die Bezahlung erfolgt in drei Schritten:

  • Vorauszahlung: Basierend auf einem Auftragnehmervertrag zahlen entweder Sie oder der Sponsor (d. h. der Staat). Der Umfang hängt davon ab, wer zahlt.
  • Zwischenzahlung: Sobald der Bericht fertig ist, stellt der Auftragnehmer eine Teilrechnung über 80% des im Geschäftsvertrag festgelegten Brutto-Verpflichtungspreises aus und muss beglichen werden, die gemeinsam vom Begünstigten und vom Unterstützer bezahlt wird.
  • Schlusszahlung: Nach Bestätigung der Abnahme und Inbetriebnahme durch den Verteilnetzbetreiber (VNB – also den Stromanbieter) stellt der Auftragnehmer die Schlussrechnung über 20% des im Geschäftsvertrag festgelegten Brutto-Verpflichtungspreises aus, deren Zahlung ebenfalls aufgeteilt wird der Antragsteller und der Unterstützer. Der gesponserte Teil der Vorbereitungs- und Ausschreibungsbeträge (66%) wird vom Sponsor an den Antragsteller gezahlt.

Handeln Sie jetzt, denn die Bewertung erfolgt in der Reihenfolge der Antragseinreichung! Für den Antrag sind außerdem eine akzeptierte Voranmeldung und eine Reihe weiterer Unterlagen sowie der Nachweis der Anschlussgenehmigung des Stromanbieters erforderlich.

Aufgrund der kurzen Bewerbungsfrist und der Notwendigkeit vielfältiger Unterlagen entscheiden Sie sich für unsere professionelle Unterstützung, bei der wir Sie kostenfrei durch den gesamten Bewerbungsprozess begleiten!

 

Bei Fragen rufen Sie bitte +36 20 237 5740 an oder fordern Sie einen Rückruf an! UNSERE KOLLEGEN STEHEN IHNEN FÜR ALLE FRAGEN ZUR VERFÜGUNG.

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